Grundausbildungsverordnung des Bundesministeriums für Familien und Jugend
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 99 aus 2015,
Paragraph 3
05.05.2015
Ausbildungsleiter/in ist die/derjenige, die/der nach der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Familien und Jugend für die Ausbildung zuständig ist.