Absatz eins,Das Bundesministerium für Familien und Jugend bekennt sich zu einer zukunftsorientierten und individuell abgestimmten Ausbildung seiner Mitarbeiter/innen nach den neuesten Erkenntnissen.
(2)Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind
- Ziffer einsdie Vermittlung jener Kenntnisse, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der Aufgaben auf dem Arbeitsplatz, den die/der Bedienstete innehat oder anstrebt, erforderlich sind,
- Ziffer 2die Bediensteten mit den Besonderheiten des Dienstes im Ressortbereich des Bundesministeriums für Familien und Jugend umfassend vertraut zu machen und
- Ziffer 3weitreichende Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.