Acker,
Horizontale GAP-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 100 aus 2015,
römisch fünf
Paragraph 16
08.05.2015
29.03.2018
55 Wirtschaftslenkung
Gilt für Beihilfe- und Zahlungsanträge, die für die Kalenderjahre ab 2015 gestellt werden vergleiche Paragraph 30, Absatz eins,).
Die Nutzungsarten eines Feldstückes ergeben sich aus den Nutzungsarten, wie sie für die Sammelanträge (Mehrfachantrag-Flächen) vorgesehen sind. Als vom Antragsteller anzugebende Nutzungsarten gelten jedenfalls:
04.04.2018
20009149
NOR40170278