Horizontale GAP-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 100 aus 2015, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022,
römisch fünf
Paragraph 11
08.05.2015
31.10.2022
55 Wirtschaftslenkung
Gilt für Beihilfe- und Zahlungsanträge, die für die Kalenderjahre ab 2015 gestellt werden vergleiche Paragraph 30, Absatz eins,).
Der Betriebsinhaber hat jede Veränderung, die dazu führt, dass die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse nicht mehr mit seinen Angaben oder Erklärungen übereinstimmen, der AMA unverzüglich anzuzeigen, sofern nicht nach anderen Rechtsvorschriften für die Anzeige eine andere Frist vorgeschrieben ist.
02.11.2022
20009149
NOR40170273