Kurztitel

Kleine Versicherungsvereine Eigenmittelerfordernisverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 94 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2016

Text

Prämienindex

Paragraph 2,

Zur Ermittlung des Prämienindex ist der Betrag der abgegrenzten Prämien des Geschäftsjahres heranzuziehen. Von diesem Betrag ist der Anteil der Rückversicherer abzuziehen. Auf den so ermittelten Betrag der abgegrenzten Prämien im Eigenbehalt ist ein Satz von 50% anzuwenden.