Kurztitel

Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 96 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

05.05.2015

Außerkrafttretensdatum

15.06.2016

Text

Anhang römisch eins

Liste der Militärausrüstung

TEIL A
Militärgüterliste 1958

  1. Ziffer eins
    Handfeuerwaffen, auch automatisch, wie Gewehre, Karabiner, Revolver, Pistolen, Maschinenpistolen und Maschinengewehre, mit Ausnahme von Jagdwaffen, Kleinkaliberpistolen und anderen Kleinkaliberwaffen mit einem Kaliber unter 7 mm.
  2. Ziffer 2
    Artilleristische Waffen, Nebel-, Gas- und Flammenwerfer, wie
    1. Litera a
      Kanonen, Haubitzen, Mörser, Geschütze, Panzerabwehrwaffen, Raketenwerfer, Flammenwerfer, rückstossfreie Kanonen;
    2. Litera b
      Kriegsgeräte wie Nebel- und Gaswerfer.
  3. Ziffer 3
    Munition für die unter Ziffer eins und 2 genannten Waffen.
  4. Ziffer 4
    Bomben, Torpedos, Raketen und ferngesteuertes Kriegsgerät:
    1. Litera a
      Bomben, Torpedos, Granaten, einschließlich Nebelgranaten, Rauchtöpfe, Raketen, Minen, ferngesteuertes Kriegsgerät, Wasserbomben, Brandbomben;
    2. Litera b
      Apparate und Vorrichtungen für militärische Zwecke, eigens konstruiert für die Handhabung, das Scharfmachen, die Entschärfung, die Detonation und den Nachweis der unter Litera a, aufgeführten Geräte.
  5. Ziffer 5
    Feuerleitungsmaterial für militärische Zwecke:
    1. Litera a
      Flugbahnprüfungsgeräte, Infrarot-Zielgeräte und anderes Nachtzielmaterial;
    2. Litera b
      Entfernungsmesser, Ortungsgeräte, Höhenmesser;
    3. Litera c
      elektronische, gyroskopische, optische und akustische Beobachtungsvorrichtungen;
    4. Litera d
      Visiergeräte für Bombenabwurf und Höhenrichtwerke für Kanonen, Periskope für die in dieser Liste aufgeführten Geräte.
  6. Ziffer 6
    Panzerwagen und eigens für militärische Zwecke konstruierte Fahrzeuge:
    1. Litera a
      Panzerwagen;
    2. Litera b
      Militärfahrzeuge, bewaffnet oder gepanzert, einschließlich Amphibienfahrzeugen;
    3. Litera c
      Panzerzüge;
    4. Litera d
      Militärfahrzeuge (Halbkettenfahrzeuge);
    5. Litera e
      Militärfahrzeuge zur Reparatur von Panzerwagen;
    6. Litera f
      besonders für den Transport der unter den Ziffer 3 und 4 aufgeführten Munition konstruierte Anhänger.
  7. Ziffer 7
    Toxische oder radioaktive Wirkstoffe:
    1. Litera a
      biologische oder chemische toxische Wirkstoffe und radioaktive Wirkstoffe zur Vernichtung von Menschen, Tieren oder Ernten im Kriegsfall;
    2. Litera b
      militärische Geräte zur Verbreitung, Feststellung und Identifizierung der unter Litera a, aufgeführten Stoffe;
    3. Litera c
      Material zum Schutz gegen die unter Litera a, aufgeführten Stoffe.
  8. Ziffer 8
    Pulver, Explosivstoffe und flüssige oder feste Treibmittel:
    1. Litera a
      Pulver und flüssige oder feste Treibmittel, besonders für die unter den Ziffer 3, 4 und 7 aufgeführten Geräte entwickelt oder hergestellt;
    2. Litera b
      Explosivstoffe für militärische Zwecke;
    3. Litera c
      Brandsätze und Geliermittel für militärische Zwecke.
  9. Ziffer 9
    Kriegsschiffe und deren Sonderausrüstungen:
    1. Litera a
      Kriegsschiffe aller Art;
    2. Litera b
      Sonderausrüstungen zum Minenlegen, Minensuchen und Minenräumen;
    3. Litera c
      U-Bootnetze.
  10. Ziffer 10
    Luftfahrzeuge und ihre Ausrüstungen zu militärischen Zwecken.
  11. Ziffer 11
    Elektronenmaterial für militärische Zwecke.
  12. Ziffer 12
    Eigens für militärische Zwecke konzipierte Kameras.
  13. Ziffer 13
    Sonstige Ausrüstung:
    1. Litera a
      Fallschirme und Fallschirmausrüstung;
    2. Litera b
      eigens für militärische Zwecke konzipierte Ausrüstung für das Überqueren von Wasserläufen;
    3. Litera c
      elektronisch gesteuerte Scheinwerfer für militärische Zwecke.
  14. Ziffer 14
    Sonstige Ausrüstungen und sonstiges Material: Teile und Einzelteile des in dieser Liste aufgeführten Materials, soweit sie einen militärischen Charakter haben.
  15. Ziffer 15
    Ausschließlich für die Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Kontrolle der in dieser Liste aufgeführten Waffen, Munition und rein militärischen Geräte entwickelte Maschinen, Ausrüstungen und Werkzeuge.

TEIL B
Militärgüter gemäß der Militärgüterliste der EU

Militärgüter, die in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union, ABl. Nr. C 129 vom 21. April 2015, S. 1, angeführt sind