Kurztitel
Lehrpläne – Alevitischer Religionsunterricht an Volksschulen, Hauptschulen, NMS, AHS, BMS, BHS
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 14/2014 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 89/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2013 erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht: Die nachstehend genannten Lehrpläne für den Alevitischen Religionsunterricht wurden von der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft in Österreich hinsichtlich aller Schulstufen mit Wirksamkeit vom 1. September 2013 erlassen und werden hiermit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:
Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Volksschulen
| Anlage 1 |
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Lehrplan für den Alevitischen Religionsunterricht an Hauptschulen, Neuen Mittelschulen und den Unterstufen allgemeinbildender höherer Schulen
| Anlage 2 |