Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung Flughafen-Fischamend

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 85 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

25.04.2015

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Wien der A 4 Ost Autobahn der Abschnitt zwischen km 12,0 und km 18,8 festgelegt.