Kurztitel

WFA-Grundsatz-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 10 d

Inkrafttretensdatum

01.04.2015

Text

Ergebnisdarstellung

Paragraph 10 d,

  1. Absatz eins,Die Ergebnisdarstellung der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zielt darauf ab, die Wirkungszusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Sie hat in geraffter, standardisierter Form die einzelnen Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu enthalten, insbesondere
    1. Ziffer eins
      Problemanalyse, Zielformulierung und gewählte Maßnahmen
    2. Ziffer 2
      die finanziellen Auswirkungen gemäß der in den WFA-FinAV festgelegten Vorgaben.
  2. Absatz 2,Der Ergebnisdarstellung ist die Berichtsstruktur gemäß Anlage 3 zu Grunde zu legen. Dies steht einer flexiblen Gestaltung nicht entgegen.