WFA-EU-Mitbefassungs-Verordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 499 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 71 aus 2015,
Paragraph 2
01.04.2015
Ziel der Verordnung ist es, dass bei Entwürfen unionsrechtlicher Vorschriften abgestimmte und kohärente österreichische Positionen im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt erarbeitet und vertreten werden.