Absatz eins,Anlässlich der Geburt eines Kindes kann das Finanzamt die Familienbeihilfe automationsunterstützt ohne Antrag gewähren, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe sowie die maßgeblichen Personenstandsdaten gemäß Paragraph 48, Absatz 2, des Personenstandsgesetzes 2013 (PStG 2013), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2013,, vorliegen.