Islamgesetz 2015
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 39 aus 2015,
Paragraph eins
31.03.2015
Islamische Religionsgesellschaften in Österreich sind anerkannte Religionsgesellschaften im Sinne des Artikels 15 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.