Absatz eins,Klassifizierte Informationen sind mittels geeigneter Verfahren zu vernichten. Registrierungspflichtige klassifizierte Informationen werden ausschließlich von der zuständigen Registratur vernichtet.
Informationsverordnung – InfoV
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 58 aus 2015,
Paragraph 12
25.03.2015