Kurztitel

Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG, ihren Mitgliedstaaten und Marokko

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 31 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.03.2015

Text

ARTIKEL 1

Zielsetzung des Abkommens

Durch das Abkommen soll die Kooperation zwischen den Vertragsparteien im Rahmen europäischer und marokkanischer Beiträge zu einem globalen zivilen Satellitennavigationssystem (GNSS) gefördert, erleichtert und ausgebaut werden.