Absatz eins,Sanierungspläne und Gruppensanierungspläne der Unternehmen gemäß Paragraph eins, haben den Anforderungen gemäß Paragraphen 8 bis 10 sowie Paragraphen 15 und 16 BaSAG und der Anlage zu Paragraph 9, BaSAG mit folgenden Einschränkungen zu entsprechen:
- Ziffer einsUnternehmen der Kategorie 1:
- Litera aParagraph 9, Absatz 2, BaSAG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Sanierungsplan ein systemisches Szenario zu enthalten hat;
- Litera bParagraph 10, Absatz eins, BaSAG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Sanierungsplan folgende Indikatoren zu enthalten hat:
- Sub-Litera, a, aharte Kernkapitalquote gemäß Artikel 92, Absatz 2, Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013,,
- Sub-Litera, b, bGesamtkapitalquote gemäß Artikel 92, Absatz 2, Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013,,
- Sub-Litera, c, cLiquiditätsdeckungsanforderung (Mindestliquiditätsquote) gemäß Artikel 412, Absatz eins, der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013,,
- Sub-Litera, d, dGesamtkapitalrentabilität,
- Sub-Litera, e, eSchuldnerausfallquote, welche in Übereinstimmung mit Artikel 178, Absatz eins, der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013, zu berechnen ist.
- Ziffer 2Unternehmen der Kategorie 2:
- Litera aParagraph 9, Absatz 2, BaSAG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Sanierungsplan ein systemisches und ein idiosynkratisches Szenario zu enthalten hat;
- Litera bParagraph 10, Absatz eins, BaSAG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Sanierungsplan die Indikatoren gemäß Ziffer eins, Litera b, zu enthalten hat.
- Ziffer 3Unternehmen der Kategorie 3:
- Litera aParagraph 9, Absatz 2, BaSAG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Sanierungsplan ein systemisches und ein idiosynkratisches Szenario sowie ein systemisch-idiosynkratisches Kombinationsszenario zu enthalten hat;
- Litera bParagraph 10, Absatz eins, BaSAG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Sanierungsplan die Indikatoren gemäß Ziffer eins, Litera b, zu enthalten hat sowie jeweils einen weiteren Indikator aus den Bereichen Liquidität, Profitabilität und Qualität der Aktiva.