Ziel dieses (revidierten) Übereinkommens ist es, das archäologische Erbe als Quelle gemeinsamer europäischer Erinnerung und als Instrument für historische und wissenschaftliche Studien zu schützen.
Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 22 aus 2015,
Artikel eins
24.07.2015