Absatz eins,Beim Bundesministerium für Gesundheit ist ein Fonds zur Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation (im Folgenden kurz „Fonds“ genannt) einzurichten. Der Fonds hat Rechtspersönlichkeit und wird vom Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend vertreten.