Absatz eins,Die Funktionen des Rektors bzw. der Rektorin (Paragraph 13,) und der Vizerektoren bzw. der Vizerektorinnen (Paragraph 14,) sowie die Planstellen für Hochschullehr- und Vertragshochschullehrpersonen (Paragraph 18,) sind im Amtsblatt zur Wiener Zeitung auszuschreiben. Die Ausschreibung kann zusätzlich auf andere geeignete Weise erfolgen.