Absatz eins,Neben den durch andere gesetzliche Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnissen obliegen dem Hochschulkollegium folgende Aufgaben:
- Ziffer einsStellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung),
- Ziffer 2Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors bzw. der Rektorin und des Vizerektors bzw. der Vizerektorin,
- Ziffer 3Stellungnahme bei der Abberufung des Rektors bzw. der Rektorin oder des Vizerektors bzw. der Vizerektorin,
- Ziffer 4Erlassung des Curriculums sowie der Prüfungsordnung,
- Ziffer 5Beratung in pädagogischen Fragen und über Maßnahmen der Qualitätssicherung,
- Ziffer 6Stellungnahme zu Beschwerden und Beschwerdevorentscheidungen gemäß Paragraph 14, des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, bei Beschwerden in Studienangelegenheiten, welche im Fall der Vorlage an das Verwaltungsgericht der Beschwerde anzuschließen ist,
- Ziffer 7Erstellung von Maßnahmen der Evaluation und der Qualitätssicherung der Studienangebote,
- Ziffer 8Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und
- Ziffer 9Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums.