Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 4 aus 2015,
Paragraph eins
01.01.2015
Soweit die Sekundärmarktrendite Bund (SMR-Bund) in dieser oder einer anderen Bezeichnung als Bezugsgröße in Bundesgesetzen oder Verordnungen verwendet wird, tritt an ihre Stelle mit 1. April 2015 die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB).