Kurztitel

Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 385 aus 2014,

Inkrafttretensdatum

30.12.2014

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt

StF: BGBl. II Nr. 385/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph eins, des Bundesgesetzes über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2010,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet: