Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 385 aus 2014,
30.12.2014
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2,
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt
StF: BGBl. II Nr. 385/2014
Auf Grund des Paragraph eins, des Bundesgesetzes über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2010,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet: