bei den im Abzugsweg erhobenen Steuern auf die Beträge, die am oder nach dem 1. Jänner 2015 gezahlt werden.
Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 385 aus 2014,
Paragraph 2
30.12.2014
Diese Verordnung findet Anwendung: