Absatz einsIm Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen. Dabei sind für die verschiedenen Posten des Anlagevermögens jeweils gesondert anzugeben:
- Ziffer einsdie Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Beginn und Ende des Geschäftsjahrs;
- Ziffer 2die Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs;
- Ziffer 3die kumulierten Abschreibungen zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs;
- Ziffer 4die Ab- und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs;
- Ziffer 5die Bewegungen in Abschreibungen im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs und
- Ziffer 6der im Laufe des Geschäftsjahrs aktivierte Betrag, wenn Zinsen gemäß Paragraph 203, Absatz 4, aktiviert werden.