Absatz eins,Dem Beirat obliegt im Sinne einer gesamtösterreichisch einheitlichen Ausbildung unter anderem die inhaltliche Gestaltung der Ausbildungen einschließlich der Entwicklung der Curricula.
Universitätsbibliothekspersonal-Ausbildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 377 aus 2014,
Paragraph 3
01.01.2015