Informationsordnungsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 102 aus 2014,
BG
Paragraph 17,
01.01.2015
14.07.2024
InfOG
10/03 Nationalrat, Bundesrat
Jede Person, der aufgrund dieses Bundesgesetzes Zugang zu klassifizierten Informationen gewährt wird, ist nachweislich über den Umgang mit klassifizierten Informationen zu belehren und für Bedrohungen der Sicherheit von klassifizierten Informationen zu sensibilisieren.
05.07.2024
20009039
NOR40167153