Arbeitsruhegesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 91 aus 2014,
BG
Paragraph 22 c
15.06.2016
ARG
60/02 Arbeitnehmerschutz
Im Falle des Paragraph 22 a, Absatz 2, kann der Lenker, wenn es mit der Sicherheit im Straßenverkehr vereinbar ist, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen, von Paragraph 22 b, abweichen, soweit dies erforderlich ist, um die Sicherheit der Fahrgäste, des Fahrzeugs oder seiner Ladung zu gewährleisten. Art und Grund der Abweichung sind zu vermerken
07.09.2022
10008541
NOR40166250