Kurztitel

Lehrpläne - Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 661 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

12.11.2014

Außerkrafttretensdatum

31.08.2020

Beachte

jahrgangsweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz 11, Ziffer 2,)

31.8.2016 (1. Jahrgang)

31.8.2017 (2. Jahrgang)

31.8.2018 (3. Jahrgang)

31.8.2019 (4. Jahrgang)

31.8.2020 (5. Jahrgang)

Text

Anlage 2

HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE

römisch eins. STUNDENTAFEL 1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

 

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

Jahrgang

 

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

römisch IV.

römisch fünf.

Summe

A.1. Stammbereich

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Religion

2

2

2

2

2

10

(römisch III)

 

2. Sprache und Kommunikation:

 

 

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch

3

2

2

2

3

12

(römisch eins)

2.2

Kommunikation und Präsentation 2)

2

2

III

2.3

Fremdsprachen:

 

 

 

 

 

 

 

2.3.1

Englisch

3

3

3

3

3

15

(römisch eins)

2.3.2

Zweite lebende Fremdsprache 3)

3

3

3

2

3

14

(römisch eins)

 

3. Humanwissenschaften:

 

 

 

 

 

 

 

3.1

Geschichte und Kultur

3

2

5

III

3.2

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

 

4. Kunst:

 

 

 

 

 

 

 

4.1

Musikerziehung 4)

1

(1)

(1)

(1)

(2)

1+(5)

(römisch IV a)

4.2

Bildnerische Erziehung und Kreatives Gestalten 4)

3

(1)

(1)

(1)

(2)

3+(5)

IVa

 

5. Naturwissenschaften:

 

 

 

 

 

 

 

5.1

Biologie und Ökologie

3

2

5

III

5.2

Chemie

3

3

(römisch III)

5.3

Physik

2

2

(römisch III)

5.4

Mathematik und angewandte Mathematik

2

2

2

2

8

(römisch eins)

 

6. Wirtschaft, Politik und Recht:

 

 

 

 

 

 

 

6.1

Wirtschaftsgeographie

3

2

5

III

6.2

Betriebs- und Volkswirtschaft

3

2

2

2

9

II

6.3

Politische Bildung und Recht

2

2

4

III

6.4

Rechnungswesen und Controlling 5)

3

2

2

2

3

12

I

 

7. Informationsmanagement:

 

 

 

 

 

 

 

7.1

Informations und Officemanagement 6)

2

2

4

III

7.2

Angewandte Informatik

2

2

2

6

I

 

8. Ernährung, Gastronomie und Hotellerie:

 

 

 

 

 

 

 

8.1

Ernährung

2

2

4

III

8.2

Küche und Service

3

4

3

4

1

IV

8.3

Betriebsorganisation

2

2

II

 

9. Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

1

(römisch IV a)

Wochenstundenzahl Stammbereich

33

32

33

33

28

159

 

Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches gemäß Abschnitt A.2.

2

3

3

4

4

16

 

Gesamtwochenstundenzahl

35

35

36

37

32

175

 

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich 7)

 

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

 

1. Ausbildungsschwerpunkte: 8)

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Ausbildungsschwerpunkte mit vorgegebenen Inhalten:

 

 

 

 

 

 

 

 

Internationale Kommunikation in der Wirtschaft

 

 

 

 

 

 

I

 

Medieninformatik

 

 

 

 

 

 

I

 

Kulturtouristik

 

 

 

 

 

 

III

1.2

Ausbildungsschwerpunkte ohne vorgegebene Inhalte: 9)

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdsprachenschwerpunkt

 

 

 

 

 

 

I

 

IT-Schwerpunkt

 

 

 

 

 

 

I

 

Fachtheoretischer Schwerpunkt

 

 

 

 

 

 

III

 

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt

 

 

 

 

 

 

IVa

Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte

8–16

 

 

2. Seminare: 9)

 

 

 

 

 

 

 

 

Fremdsprachenseminar

 

 

 

 

 

 

I

 

Betriebsorganisatorisches Seminar

 

 

 

 

 

 

I

 

T-Seminar

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemein bildendes Seminar

 

 

 

 

 

 

III

 

Naturwissenschaftliches Seminar

 

 

 

 

 

 

III

 

Künstlerisch-kreatives Seminar

 

 

 

 

 

 

IVa

 

Persönlichkeitsbildendes Seminar

 

 

 

 

 

 

III

 

Fachtheoretisches Seminar

 

 

 

 

 

 

III

 

Praxisseminar

 

 

 

 

 

 

IV

Wochenstundenzahl Seminare

0–8

 

Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich

2

3

3

4

4

16

 

B. Pflichtpraktikum

 

Zwölf Wochen zwischen dem römisch III. und römisch IV. Jahrgang.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen 7)

D. Fakultatives Praktikum

Vier Wochen zwischen dem römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang.

E. Förderunterricht 7)

1) Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

2) Mit elektronischer Datenverarbeitung.

3) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4) Alternativer Pflichtgegenstand im römisch II. bis römisch fünf. Jahrgang.

5) Mit Computerunterstützung.

6) Mit computerunterstützter Textverarbeitung.

7) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

8) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest acht Wochenstunden zu führen.

9) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunkts ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe dient im Sinne der Paragraphen 65 und 76 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer umfassenden Allgemeinbildung als Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen, Universitäten und Akademien und vermittelt in einem ganzheitlich ausgerichteten Curriculum Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung von gehobenen Berufen in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung – auch im Sozial- und Gesundheitsbereich –, Tourismus und Ernährung befähigen.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, Fähigkeit der beruflichen Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen sowie die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu führen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, verantwortungsbewusst und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, hat eine Heranführung zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen zu erfolgen.

Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz führen. Auf diese Weise sollen die jungen Menschen demokratisches Denken entwickeln und auf ein Leben in multikulturellen Gesellschaften vorbereitet werden.

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch III a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch III b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zehn Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. Ziffer 2
    Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu acht Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
  4. Ziffer 4
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Ziffer 5
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 175 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch III c. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

römisch III d. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so ist eine nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff schulautonom festzulegen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen. Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch III e. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterrricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

römisch IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen, wobei nach Möglichkeit neue Technologien zu berücksichtigen sind. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Die Lehrenden sollen daher die Methode ihres Unterrichts so wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen.

Die Blockung von Wochenstunden im Erweiterungsbereich (siehe Abschnitt römisch III) ermöglicht eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Die projektorientierte Arbeit in der Übungsfirma stellt eine Methode zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar.

Besonders in den schulautonomen Pflichtgegenständen sollen die jungen Menschen durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009,.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe.

Exemplarische Auswahl literarischer Werke von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen. Österreichische Gegenwartsliteratur.

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen und deren Gegenwartsbezug.

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten.

Kreatives Schreiben. Inhaltsangabe. Charakteristik. Kritik.

Medien und Wirtschaft:

Arten und Funktionen von Medien. Medienkritik. Analyse des Medienkonsums.

Sprache der Medien. Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Textsorten der Wirtschaft (Freies Mitschreiben, Protokoll, Exzerpt, Kurzfassung, Werbetext ua.).

Journalistische Textsorten (Bericht, Kommentar, Glosse, Leserbrief ua.).

Interpretieren von Texten und statistischen Daten.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Strukturen (Wörter, Satzglieder Sätze ua.).

Strukturen der Gegenwartssprache. Sprachschichten. Sprachwandel. Stil (textsortenadäquat).

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren. Argumentieren. Dokumentieren. Erörtern. Appellieren. Kommentieren. Diskutieren. Debattieren. Adressatenorientierte Sprachverwendung (Register).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei dreistündige Schularbeiten.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Kommunikation:

Grundlagen. Verbale und nonverbale Kommunikation. Körpersprache.

Gesprächsformen (Bewerbung, Konflikt, Vorstellung, Telefonat ua.).

Gesprächsführung. Moderation. Kommunikation in Gruppen.

Argumentation. Fragetechnik. Aktives Zuhören. Feed-back.

Rhetorik:

Sprech- und Redetechnik. Artikulation in der Standardsprache.

Planung und Aufbau einer Rede. Rhetorische Mittel.

Redeangst und -hemmung. Umgang mit Lampenfieber.

Präsentation:

Der Mensch im Mittelpunkt der Präsentation (Präsentator/in und Publikum; psychologische Aspekte).

Arten der Präsentation.

Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation.

Medieneinsatz (OH, Flipchart, Pinwand, Computer ua.).

Kreative Arbeitstechniken (Brainstorming, Mind-Mapping, 6-3-5 ua.).

2.3 FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

2.3.1 Englisch

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

2.3.2 Zweite lebende Fremdsprache

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

Lehrstoff:

Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand folgender Themenfelder:

Persönliches Umfeld:

Familie, Freundeskreis und soziale Beziehungen, Wohnbereich, Kleidung und Mode, Freizeit, Sport, Medien, Bildung, Formen der persönlichen Kommunikation, Gesundheit, Hygiene und Ernährung.

Kultur und Gesellschaft:

Öffentliche Einrichtungen, politische und gesellschaftliche Strukturen, Religion, Kunst, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und Trends, Umwelt und Lebensqualität, interkulturelle Vielfalt, Friedenserziehung, multikulturelle und soziale Beziehungen (zB Generationen, Minderheiten, Randgruppen).

Wirtschaft und Arbeitswelt:

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation in den Bereichen Verwaltung, Tourismus, Dienstleistung, Handel und Produktion.

Büro- und Informationsmanagement. Informationstechnologie.

Betriebsorganisation und Arbeitsabläufe. Public Relations und Marketing.

Arbeit und Arbeitsmarkt.

Die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz anhand der genannten Inhalte schließt die kontinuierliche Erarbeitung, Festigung und Erweiterung des Wortschatzes sowie der für eine erfolgreiche Kommunikation notwendigen grammatischen Strukturen ein.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

_____________________________________________________________________

1) Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6.

3. HUMANWISSENSCHAFTEN

3.1 GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung Österreichs.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA.

Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt.

Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Die Erste Republik Österreich.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Ursachen und Grundlagen, Politik, Verfolgung, Widerstand); Antisemitismus, Faschismus in Österreich. Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Nationalsozialismus. Holocaust. Zweiter Weltkrieg.

Aussereuropäische Entwicklungen.

Gesellschaft, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde, Bewegung der Blockfreien).

Einigung Europas.

Nord-Süd-Konflikt und Dekolonisation.

Rassismus, Genozide.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft; soziale Konflikte, Alternativbewegungen, Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik).

Aktuelle Entwicklungsprozesse:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch und Demokratisierung der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme. Terrorismus. Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

3.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Psychologie und Pädagogik:

Gegenstand, Methoden, Anwendungsbereiche, Richtungen.

Psychische Kräfte (Motivation und Emotion).

Kognitive Funktionen:

Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken; Intelligenz, Begabung.

Theorien und Techniken des Lernens.

Entwicklungspsychologie:

Kindheit; Jugendalter; der erwachsene Mensch bis ins Alter.

Psychische Störungen und Verhaltensauffälligkeiten (psychotherapeutische und psychiatrische Behandlungsmethoden).

Konflikte in den Bereichen Familie, Arbeit und Freizeit (Arten und Bewältigung).

Aggressionsforschung.

Suchtprävention.

Betriebs- und Arbeitspsychologie.

Wirtschafts- und Werbepsychologie. Medienerziehung.

Sexualpsychologie (Einstellung zur Sexualität, Sexualverhalten, Sexualstörungen).

Persönlichkeitspsychologie:

Tiefenpsychologische Hauptströmungen.

Persönlichkeitsforschung; Persönlichkeitsdiagnostik.

Psychosomatik, Psychohygiene, Umweltpsychologie.

Sozialpsychologie:

Sozialisation (geschlechts- und schichtenspezifisch).

Gruppe, massenpsychologische Phänomene.

Einstellungen und Vorurteile; Manipulation; Kommunikation.

Philosophie:

Mensch und Erkenntnis:

Methoden, Ziele, Grenzen der Erkenntnis; Wissenschaftstheorie; Sprachphilosophie; Logik.

Mensch und Werte:

Wertproblematik; Ethik; Ästhetik.

Mensch und Natur:

Ökologische Denkmuster (Natur – Technik – Gesellschaft).

Mensch und Gesellschaft:

Menschliche Beziehungsformen (Ich-Du-Beziehung, Kleingruppe; Gesellschaftsmodelle, feministische Denkansätze); Recht, Politik, Macht; Ideologie und Ideologiekritik; Utopien.

Mensch und Transzendenz:

Metaphysik.

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Kritische Lebensereignisse.

4. KUNST

4.1 MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Vokales Musizieren:

Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung ein- und mehrstimmig, auch in Verbindung mit Bewegung; Sprechstücke.

Stimmbildung und Sprechpflege – Bewegung, Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation, Ausdruck.

Rhythmus, Melodie, Intonation, Sprache.

Stimmliche Möglichkeiten, experimenteller und improvisatorischer Umgang mit der Stimme. Verwendung eines Mikrofons.

Instrumentales Musizieren:

Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen, Klangexperimente und Improvisation.

Harmonische Muster.

Einsatz des vorhandenen Instrumentariums zur Liedbegleitung, Bewegungsbegleitung und zur szenischen Gestaltung.

Gestalten:

Musikalisches Gestalten von Texten, Bildern, Stimmungen und Gefühlen.

Szenisches Gestalten, Collagen.

Songwriting, Erstellen eigener Texte zur Musik.

Musikkunde:

Orientierung in musikgeschichtlichen Epochen an Hand signifikanter, kulturhistorisch bedeutsamer Werke.

Werkbetrachtung und Werkinterpretation.

Gestaltungselemente der Musik wie Wiederholung, Veränderung, Gegensatz, Spannung und Lösung, Steigerung und Reduktion, Motiv, Thema, Melodie, Rhythmus, Harmonie.

Notationsformen und Tonsysteme.

Formen und Gattungen der Musik.

Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Hören:

Ausgewähltes Hörrepertoire aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen.

Emotionale und kognitive Bezüge zur Musik.

Musik und Gesellschaft:

Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben.

Bedeutung der Musik für die Gesellschaft.

Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufe im Musikbetrieb.

Finanzierung und Vermarktung von Musik, Musik und Werbung, Musikindustrie und Medien, Subventionspolitik und Sponsoring, Kulturtourismus.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Musik im sozialen, historischen und politischen Umfeld.

Rhythmik:

Training mit rhythmischer Silbensprache, Bodypercussion und instrumentaler Percussion.

Rhythmische Pattern, Tanzrhythmen und Darstellen eigener Formen.

Bewegung:

Körperhaltung und Bewegungsabläufe; freie und selbstchoreographierte Bewegungsformen; österreichische und internationale Tänze.

Elektronische Medien und Informationstechnologie:

Nutzung des Internets für Musik.

Computergestaltete Musik, Sound und Sounddesign, Filmmusik und Videoclips.

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

4.2 BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Kreatives Gestalten:

Produktgestaltung (Gestaltungskriterien – Material, Funktion, Form, Farbe. Werkzeuge und Verfahren; Unfallverhütung. Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten).

Umweltgestaltung (Dekoration und räumliche Gestaltung).

Einsatz moderner Medien in der Gestaltung und Dokumentation. Kreativitätstechniken.

Experimentelle Ausdrucksmöglichkeiten.

Grafik und Malerei:

Praktische und visuelle Objekterkundung (Körperhaftigkeit und Raum, Strukturelemente, Oberflächenbeschaffenheit, Proportion, Perspektive).

Skizze, autonome Zeichnung und verschiedene druckgrafische Verfahren.

Freie Malerei (verschiedene Materialien und Techniken, Komposition und Farbe).

Plastisches Gestalten:

Dreidimensionale Objektgestaltung.

Räumliche Gestaltung:

Skizzen zur Raumgestaltung, perspektivische Darstellungen, Form und Funktion.

Medien:

Einsatz visueller Medien, Technik und Gestaltungsgrundlagen.

Schrift und Lay-out:

Schrift als Kommunikations- und Gestaltungselement.

Einfache Anwendungen im Bereich Lay-out und Grafik Design, Plakatgestaltung.

Reflexion:

Auseinandersetzung mit Bildender Kunst und Architektur. Interpretation von Werken, ihre inhaltliche Bedeutung und ihre Entstehungsbedingungen. Elementare Darstellungs- und Gestaltungsmittel. Fachterminologie. Vergleichende Bildbetrachtung.

Architektur im menschlichen Siedlungsraum, Wohnen.

Entwicklung der europäischen Kunst, aktuelle internationale Strömungen. Einordnung von Kunstwerken in das Gesamtbild einer Kultur, elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge.

Analyse von Medienprodukten. Gestaltungselemente und ihre Wirkung.

Selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung.

Fächerübergreifendes künstlerisches Projekt.

5. NATURWISSENSCHAFTEN

5.1 BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Allgemeine Biologie.

Cytologie:

Zelle als Einheit des Lebens. Bestandteile, Bau, Inhaltsstoffe, Zellstoffwechsel, Zellteilung. Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zellaufbau der Organismen.

Mikrobiologie:

Grundlagen. Biotechnologie – ausgewählte Produktionsverfahren. Bakterien, Viren und Pilze. Tierische und pflanzliche Einzeller.

Zelle – Gewebe – Organe – Organsysteme – Organismus:

Gewebetypen bei Pflanzen, Tieren und Mensch.

Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme an exemplarischen Beispielen (Bau und Energiestoffwechsel; Fortpflanzung und Entwicklung; Empfindungs- und Steuerungssysteme).

Somatologie:

Anatomie und Physiologie des Menschen.

Sexualität, Familienplanung, Entwicklung.

Gesundheitsvorsorge (Infektionskrankheiten, Zivilisationskrankheiten, Psychosomatik, Suchtgifte, Ergonomie).

Verhaltensbiologie:

Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten.

Verhaltensweisen von Tier und Mensch (Sozialverhalten, Kommunikation, Sexualverhalten, Territorial- und Besitzverhalten, Rangordnung, Aggression, Brutpflege, Eltern-Kind-Verhalten).

Ökologie:

Abiotische und biotische Faktoren.

Ökosysteme, Stoffkreislauf und Energiefluss.

Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale Auswirkungen.

Umwelt- und Naturschutz.

Genetik und Gentechnik:

Cytologische Grundlagen der Vererbung. Molekulargenetik. Humangenetik.

Gentechnische Anwendungen (ausgewählte Beispiele).

Evolution:

Physikalische, chemische, biotische und kulturelle Evolution.

Evolutionsfaktoren. Evolutionstheorien. Ablauf.

Sonderstellung des Menschen.

5.2 CHEMIE

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Chemische Methodik:

Trennverfahren und Analysenmethoden (Schadstoffe in Luft/Wasser/Boden und Lebensmitteln).

Aufstellen von Modellen (Atome – Periodensystem; Moleküle; chemische Bindungen).

Zusammenhang zwischen Struktur und Eigenschaften von Stoffen, Wechselwirkung zwischen Molekülen.

Chemische Reaktionen:

Stöchiometrische Gesetze, Energieumsatz; Reaktionsarten.

Wasser:

Wasser als Lösungsmittel (Konzentrationsangaben in der Chemie).

Aufbereitungsmethoden, Bestimmung der Wassergüte. Wasserverschmutzung; Wasseraufbereitung.

Säuren, Basen, Salze, PH-Wert, Pufferlösungen.

Komplexbildung, Sedimentation.

Luft:

Zusammensetzung. Luftverschmutzung, Schadstoffe.

Organische Chemie:

Kohlenwasserstoffe (Strukturen, Reaktionstypen. Erdöl und Erdölprodukte).

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.

Carbonsäuren und deren Derivate.

Energieliefernde Bestandteile der Nahrungsmittel (chemische Grundstruktur):

Kohlenhydrate, Glykolyse, Fotosynthese, Fette, Fettabbau;

Energiegewinnung im Körper, Citratzyklus; Aufbau und Wirkung von Membranen; Transportvorgänge; ATP-Synthese.

Anwendungen der organischen Chemie (zB Waschmittel, Drogen und Rauschmittel, Kosmetika).

Werkstoffe:

Glas, Metalle, Papier.

Kunststoffe (Thermoplaste, Elastomere, Duroplaste).

Einsatzmöglichkeiten, Umweltproblematik.

Biochemie:

Chemische Evolution. Enzyme, Nucleinsäuren. Proteinbiosynthese.

Biotechnologie (ausgewählte Beispiele).

5.3 PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Massen, Teilchen und Felder:

Eigenschaften von Makroobjekten (Masse und Gravitation, Bewegung und Energie, Temperatur und Wärme, elektrische Ladung, Elektromagnetismus, Astrophysik).

Eigenschaften von Mikroobjekten (Massendefekt und Bindungsenergie, Radioaktivität, Kernprozesse, Elementarteilchenphysik).

Wellen und Strahlung:

Eigenschaften von Wellen und ihre Erscheinungen.

Schallwellen und Akustik.

Elektromagnetisches Spektrum (Wellenfelder, Strahlungen, spezielle Anwendungen).

Technische Physik:

Energie (Formen, Erzeugung, Verwendung).

Informationstechnologie (physikalische Grundlagen, ausgewählte Beispiele).

5.4 MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Aussagen und Mengen mit deren Verknüpfungen; Zahlenmengen und Zahlensysteme;

Rechengesetze für Grundrechenarten, für Potenzen und Wurzeln.

Funktionenlehre:

Lineare Funktionen und dazugehörige Gleichungen.

Potenz- und Wurzelfunktionen und dazugehörige Gleichungen.

Exponenzial- und Logarithmusfunktion und dazugehörige Gleichungen.

Folgen und Reihen.

Elementare Geometrie, Flächen und Körper.

Winkelfunktionen und Dreiecksauflösungen.

Differenzialrechnung.

Integralrechnung.

Statistik.

Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Anwendungsbeispiele und Projekte zu funktionalen Zusammenhängen in Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Zinseszins, Renten, Schuldtilgung, Kredite, Leasing, Kurse und Rentabilität, Investitionen.

Lineare Optimierung.

Kosten- und Preistheorie.

Extremwertprobleme.

Flächen- und Volumsberechnungen (Raum- und Materialbedarf).

Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.

Trendberechnungen in Wirtschaft und Naturwissenschaft.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei einstündige Schularbeiten;

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

6. WIRTSCHAFT, POLITIK UND RECHT

6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Stellung der Erde im Weltall. Physische Geographie. Orientierung auf der Erde.

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Modelle und reale Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen, Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Großregionen:

Naturpotenzial, Raum und Gesellschaft, Wirtschaftsräume, Tourismus und Verkehr, politische Gliederung, Krisengebiete; politische und wirtschaftliche Integration.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Ferntourismus und Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

Industrieländer:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen; Freizeitverhalten und Tourismusregionen, Reiseplanung.

Österreich:

Raum und Gesellschaft:

Staatsgebiet, naturräumliche Gliederung, Naturpotenzial; demographische Entwicklung und Strukturen, Bevölkerungsverteilung, Erwerbsstruktur, Arbeitsmarkt, Sozialstruktur und Mobilität; zentralörtliches Gefüge, regionale Disparitäten; Wirtschaftssystem und wirtschaftsräumliche Gliederung; Infrastruktur; politische und administrative Gliederung.

Raumordnung:

Zielsetzung, Organisation und Instrumentarium der örtlichen, überörtlichen und grenzüberschreitenden Raumplanung; räumliche Gliederung (Planungs- und Konzeptregionen); raumwirksame Planungen und Maßnahmen (Dorferneuerung und Landschaftspflege, Stadtsanierung, Ver- und Entsorgung, Entwicklung strukturschwacher Industriegebiete; Verkehrsplanung).

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im Tourismus, im quartären und quintären Sektor.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Wirtschaftliche und politische Verflechtungen Österreichs mit dem Ausland. Europäische Integration.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung; Integrationsprozesse; überstaatliche Machtkonzentrationen (wirtschaftliche, politische und militärische); internationale Arbeitsteilung; Strukturen und Trends des Welthandels; Migration.

6.2 BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Erfüllung des Kaufvertrages; Konsumentenschutz.

Zahlungsformen.

Projektmanagement:

Zielsetzung, Planung, Abwicklung, Dokumentation.

Rechtliche Grundlagen der Unternehmensführung:

Kaufmannseigenschaft; Vollmachten in der Unternehmung; Firmenbuch.

Unternehmensgründung und -auflösung. Insolvenzen.

Rechtsformen der Unternehmung:

Wahl der Rechtsform.

Unternehmenskonzentrationen und -kooperationen.

Leistungsbereiche verschiedener Unternehmungen:

Produktion (Industrielle Erzeugung, Handwerk).

Handel (Funktionen, Arten; Besonderheiten des Außenhandels- Zahlungs- und Lieferbedingungen, Risikoabsicherung).

Tourismus (Hotel- und Gastgewerbe, Reisebüro).

E-Commerce (Begriff, Chancen und Gefahren).

Marketing:

Marktforschung; Absatzpolitisches Instrumentarium.

Marketingentscheidung; Marketing im Tourismus; aktuelle Entwicklungen.

Vorbereitung auf das Pflichtpraktikum:

Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Bewerbung und Einstellungsgespräch.

Kreditinstitute:

Geschäfte der Kreditinstitute.

Investition und Finanzierung:

Investitionsarten, Investitionsentscheidung.

Finanzierungsarten; Finanzplanung und Budgetierung. Businessplan.

Grundlagen der Wirtschaft:

Ökonomisches Prinzip, Arbeitsteilung, Produktionsfaktoren.

Marktlehre (Angebot und Nachfrage, Nutzen, Wettbewerb).

Preislehre (Preisbildung, Preisarten, Preiselastizität, Preispolitik).

Volkswirtschaftlicher Kreislauf.

Wertpapiere:

Arten. Kursbildung und Kursnotierung; Kapitalanlagestrategien; Wertpapierbörsen.

Betriebliche Organisation:

Aufbau- und Ablauforganisation; Organisationsprinzipien und -entwicklung.

Unternehmensführung:

Strategische und operative Planung; Entscheidungstechniken; Führungsstile.

Personalentwicklung (Mitarbeiterauswahl und -beurteilung, Mitarbeitermotivation, Laufbahnplanung).

Qualitätssicherung.

Aktuelle Managementkonzeptionen.

Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates:

Konjunkturpolitik; Budgetpolitik; Beschäftigungspolitik (Arbeitslosigkeit, Arbeitsflexibilisierung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsmarkt und Lohnpolitik); Währungspolitik (ÖNB und EZB); Geld- und Inflationstheorie; Zahlungsbilanz.

6.3 POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Menschenrechte.

Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Konsumentenschutz.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes. Berufsausbildungsrecht.

EU-Recht.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Ehre, gegen fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

6.4 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen, Buchführungssysteme; Buchführungsvorschriften.

System der doppelten Buchführung:

Begriffe und Merkmale; Konto; Belegwesen; Konteneröffnung, Verbuchungsprinzipien, Kontenabschluss; Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung. Bücher der doppelten Buchführung; Aufzeichnungen im Zusammenhang mit E-Commerce.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung der Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Verbuchung von Geschäftsfällen (einschließlich der Besonderheiten in Tourismusbetrieben und im E-Commerce).

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender und sonstiger Bezüge, von Zulagen und Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung lohnabhängiger Abgaben und deren Verbuchung.

Kostenrechnung und Controlling (mit besonderer Berücksichtigung der Tourismusbetriebe):

Verfahren; unternehmerische Entscheidungen;

Betriebsergebnisrechnung.

Jahresabschluss:

Rechtsvorschriften; Bewertung; Abschlussbuchungen.

Abschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften; GmbH.

Handelsbilanz – Steuerbilanz.

Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung; Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Steuerlehre:

Steuererklärungen, Verbuchung der Steuern.

Jahresabschlussanalyse und Bilanzkritik:

Aufbereitung; Kennzahlen; Interpretation.

Fachspezifische Software für Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung und Controlling.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

im letzten Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Zwei zwei-oder dreistündige Schularbeiten.

7. INFORMATIONSMANAGEMENT

7.1. Informations- und Officemanagement

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen der Informationstechnologie:

Aufbau eines Computers.

Aktuelles Betriebssystem; aktuelle Eingabesysteme.

Standardsoftware:

Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm.

Verknüpfung von Programmen (zB Serienbrief auch unter Verwendung von Datenbanken).

Textgestaltung:

Richtlinien (Normen) der Texterstellung.

Selbstständige Formulierung und Gestaltung inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente (zB wissenschaftliche Arbeiten).

Texteingabe und -verarbeitung unter Verwendung von Mustervorlagen inkl. Einbindung von Graphiken.

Druckgestaltung (Typographie und Lay-out).

Persönliches Informationssystem:

Büroorganisation.

Adress-, Aufgaben- und Terminverwaltung.

Internet:

Internet und E-Mail; formale und inhaltliche Richtlinien der elektronischen Kommunikation.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

7.2. Angewandte Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

Informationsanalyse:

Informationstheorie, Informationsrecherche und -prüfung, Analyse, Verdichtung von Informationen.

Standardsoftware:

Datenbank-, Desktop-Publishing-, Bildbearbeitungs- bzw. Grafikprogramm.

Erstellen von Druckdateien.

Bildbearbeitung:

Grundlagen der Bildbearbeitung.

Projektmanagement:

Besonderheiten beim IT-Projektmanagement; Tools.

Netzwerke:

Hard- und Softwareanforderungen. Topologien.

Arbeiten in einer Client-Server-Umgebung.

Grundlagen der Netzwerkverwaltung (zB Freigabe, Rechte).

Onlineinhalte:

Planung und Erstellung.

Online Content Management:

Benutzer – und Contentverwaltung.

Datensicherung und -sicherheit:

Maßnahmen.

Rechtliche Grundlagen:

Urheberrecht, Datenschutz, Signaturgesetz. E-Commerce.

Wirtschaft und tertiäre Bildungswege:

Aktuelle Standardsoftware.

Neue Medien und Technologien.

Auswirkungen der Informationstechnologie:

Individuum, Gesellschaft, Arbeitswelt.

Einzel- und Gruppenprojekte zu ausgewählten Bereichen des Lehrstoffs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Unterrichtsgegenstand geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

8. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

8.1 ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Lehrstoff:

Physiologische Grundlagen der Ernährung:

Nährstoffbildung. Kreislauf der Stoffe in der Natur. Aufgaben der Nahrung. Energie- und Nährstoffbedarf.

Bestandteile der Nahrung:

Energieliefernde und energiefreie Inhaltsstoffe (Aufbau, Arten und Vorkommen, ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung).

Folgen der Über- und Unterversorgung.

Verdauung und Stoffwechsel des gesunden und kranken Organismus.

Fette, kohlenhydrat-, eiweiß-, vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel:

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Handelsformen, Produktion, Konservierung. Würzmittel.

Alkaloidhältige Getränke:

Arten, Herkunft, Produktion, Sorten, ernährungsphysiologische Bedeutung.

Alkoholfreie Getränke:

Arten, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung.

Alkoholische Getränke:

Ernährungsphysiologische Bedeutung.

Lebensmittelqualität:

Lebensmitteltoxikologie.Alternative Produktionsformen. Neuartige Lebensmittel. Lebensmittelrecht.

Ernährung verschiedener Zielgruppen, differenziert nach Alter, spezieller Belastungssituation und Gesundheitszustand.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik, Strömungen, Ernährungserziehung.

Alternative Ernährungsformen, aktuelle Trends.

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten. Welternährung.

8.2 KÜCHE UND SERVICE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Küche:

Berufskleidung und Erscheinungsbild.

Küchentechnologie:

Einrichtung und Inventar.

Küchenführung:

Warenbewirtschaftung. Grundlagen der Menüerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung. Rezepturenverwaltung und Speiseplanerstellung. Küchenfachsprache. Einsatz fachspezifischer Software.

Qualitätssicherung:

Rohware, Produktion, Endprodukt.

Rezepturen, Verarbeitungs- und Garmethoden:

Vorbereitungstechniken. Konservierungsverfahren. Grundzubereitungen und Garmethoden. Abwandlungen und Verfeinerungen. Spezialtechniken. Portionieren, Anrichten, Garnieren. Convenience-Produkte. Regionale, nationale und internationale Küche. Vollwertküche. Aktuelle Trends.

Großküchenpraxis. Restaurantküchenpraxis.

Service:

Berufskleidung und Erscheinungsbild.

Ess- und Tischkultur. Tisch- und Servierinventar.

Fachsprache.

Servicevorbereitung:

Raum- und Inventarvorbereitung. Tischoptik. Gedeckarten. Mise en place.

Serviceorganisation und -tätigkeiten:

Techniken. Serviersysteme. Servicearten. Servierabläufe.

Service von Spezialitäten.

Arbeitsablauf im Restaurant.

Abrechnungssysteme (Einsatz fachspezifischer Software).

Getränkeservice:

Zubereitung und Service alkaloidhältiger und alkoholfreier Getränke. Service alkoholischer Getränke.

Arbeiten am Tisch des Gastes:

Marinieren, Flambieren, Tranchieren, Filetieren.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Gästebetreuung:

Umgangsformen. Gästetypologie. Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen. Gästeberatung, Verkaufsgespräch, Beschwerdemanagement.

Verkaufsfördernde Maßnahmen.

Präsentationstechnik:

Eigenpräsentation, Produktpräsentation.

Inhaltliche Gestaltung von Menü-, Speise-, und Getränkekarten.

Mahlzeiten des Tages, aktuelle Trends.

Kaffeehausservice.

Buffetarten.

Bar:

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe, Standardrezepturen, Service.

Getränke:

Bier:

Herstellung, Sorten, Marken, Einkauf und Lagerung, Ausschank.

Wein:

Weinbau in Österreich, Weinbaugebiete, Rebsorten, Produktion und Lagerung, Qualitätsbestimmungen, Degustation.

Versetzte Weine:

Arten, Produktionsverfahren.

Spirituosen:

Produktionsverfahren, Arten und Qualitätsmerkmale.

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Aperitifs und Digestifs.

8.3 BETRIEBSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Berufsbilder.

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Betriebsformen, Aufbauorganisation, Betriebsabläufe.

Entwicklungen und Trends im Hotel- und Gastgewerbe.

Hygiene- und Sicherheitsmanagement, Abfallbewirtschaftung.

Arbeitsorganisation:

Arbeitsplanung, Zeitmanagement und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung.

Personalmanagement:

Personaleinsatzplanung. Mitarbeiterführung.

Veranstaltungsmanagement:

Arten, aktuelle Trends. Organisation und Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen.

Einsatz fachspezifischer Software.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Der Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Besonders im Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sowie in den Seminaren sollen die Schülerinnen und Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit anderen Schülerinnen und Schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

Siehe auch Abschnitt römisch III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

1.1 AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN INTERNATIONALE KOMMUNIKATION IN DER WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und die Schüler sollen

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest

Lehrstoff:

Mehrsprachige interne und externe Kommunikation in Unternehmen (unter besonderer Berücksichtigung von touristischen und anderen Dienstleistungsbetrieben).

Wirtschaftliche Situationen, Konventionen und Strukturen im internationalen Vergleich.

Kommunikationsformen und -situationen:

zB Protokolle, Kurzberichte, Memos, gängige Geschäftskorrespondenz.

Inhaltsadäquate Übertragung von Texten in die jeweilige

Zielsprache.

Interpretieren von Datenmaterial.

Präsentieren, Moderieren, Argumentieren.

Simulationen der beruflichen Praxis oder authentische Situationen aus ausgewählten Bereichen (zB Empfang, Gästebetreuung, Kundenberatung und Verkauf, Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Personalmanagement).

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

____________________________________________________________________

2) Basis sind die Deskriptoren des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Kapitel 4 und 5; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-468-49469-6; diese wurden in Hinblick auf die Unterrichtsziele des Ausbildungsschwerpunkts ausgewählt und bearbeitet.

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Grundlagen der Fotografie:

Fotooptische und elektronische Grundbegriffe; Geräte und Zubehör;

Bildgestaltung; Bildausgabe; Bildkorrekturen.

Print-Publishing:

Von der Layoutierung bis zur Druckvorstufe.

Video- und Soundbearbeitung:

Geräte und Zubehör;

Grundsätze von der Prä- bis zur Postproduktion (Drehbuch und Storyboard, Videoschnitt, Compositing, Mikrofonaufnahme, Audiopostproduktion, Endfertigung und Massenproduktion).

Webdesign und -management:

Client- und serverseitige Webprogrammierung, barrierefreies, standardkonformes Webdesign;

Aktuelle Webtechnologien (Content-Managementsysteme, Redaktionssysteme, …)

Multimedia:

Animationen; interaktive Multimediaprodukte (zB E-learning-Content, Produktkatalog, interaktive Prospekte).

e-Portfolio:

Portfolio der Projekte der gesamten Schullaufbahn.

Projekt(e) mit Dokumentation.

Urheber- und Verwertungsrecht:

Recht am eigenen Bild.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Je zwei ein- oder mehrstündige Schularbeiten.

KULTURTOURISTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

Aufgaben, Gliederung der Kulturtouristik:

Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Aspekte.

Bereiche:

Kulturlandschaft, Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst, Literatur, Kunsthandwerk, Esskultur.

Projektentwicklung:

Österreichisches Kulturangebot. Verkehrsgeographische Situation, Attraktivitätsfaktoren für den Reiseverkehr.

Betriebliche, örtliche und regionale kulturelle Angebote als touristische Profilierungsinstrumente (zB Pauschalangebote, Themenstraßen).

Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank.

Musische, kunstgewerbliche, museumspädagogische und gastronomische Bereiche (zB Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche).

Kulturpädagogische Umsetzung von geschichtlichen Entwicklungsepochen (zB Zeitreisen, regionale Küche).

Kulturpflege und Kulturpolitik (zB Denkmalschutz, Brauchtum, Kulturinitiativen, Theater, Galerie- und Ausstellungswesen).

Kulturmanagement:

Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.

Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern.

Management kulturtouristischer Organisationen.

Projektmanagement:

Touristische Präsentation von Regionen.

Durchführung von touristischen und kulturellen Programmen und Veranstaltungen auf Betriebs-, Orts- und Regionsebene.

Mitarbeiter- und Kundenkontakte.

Neue Trends im Freizeitbereich:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen, Themenparks.

Tourismuspolitik (Ziele, Träger).

Touristisches Marketing:

Kur- und Gesundheitstourismus, Städtetourismus, Kurzreisen, beruflich motivierte Reiseformen (Kongresse, Ausstellungen, Messen), Kluburlaub.

Marketingkonzepte für einen Ort, eine Region; Sponsoring, fund-raising, Kontaktaufnahme mit einschlägigen Institutionen; Public Relations-Arbeit; Projektpräsentation.

EDV-unterstützte Projekte.

1.2 AUSBILGUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt römisch III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

Zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Künstlerisch-kreativer Schwerpunkt:

Spezialisierung im künstlerisch-kreativen Bereich.

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten

Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

Je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Künstlerisch-kreatives Seminar:

Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwischen dem römisch III. und römisch IV. Jahrgang im Ausmaß von zwölf Wochen in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung sowie auch in den dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechenden Berufsfeldern.

In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Praktikantinnen und Praktikanten sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen, didaktische Grundsätze:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum ist zwischen dem römisch IV. und römisch fünf. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abzuleisten.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.