Absatz eins,Wenn eine Identifizierung und Zuordnung eines Kraftfahrzeuges im Hinblick auf die Kennzeichnung mit einer Abgasklassen-Kennzeichnungsplakette durchgeführt wird, so ist zu überprüfen, welcher Fahrzeugklasse im Sinne des KFG 1967 und welcher Abgasklasse ein bestimmtes Kraftfahrzeug zuzuordnen ist und welcher Antriebsart der Motor, mit dem das jeweilige Kraftfahrzeug betrieben wird, entspricht. Für diese Feststellungen sind die entsprechenden Eintragungen in den vorgelegten Dokumenten in folgender Reihenfolge heranzuziehen:
- Litera adie Zulassungsbescheinigung,
- Litera bder jeweilige Genehmigungsnachweis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung gemäß Richtlinie 2007/46/EG, Typenschein gemäß Paragraph 30, KFG 1967, Einzelgenehmigungsbescheid gemäß Paragraph 31, oder Paragraph 34, KFG 1967),
- Litera cder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank gemäß Paragraph 28 a, oder Paragraph 28 b, KFG 1967 oder der Datenausdruck gemäß Paragraph 33, oder Paragraph 39, KFG 1967, oder
- Litera dein von einer hierzu autorisierten Stelle ausgestellter CEMT-Nachweis der Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen und Sicherheitsanforderungen für ein Kraftfahrzeug.