Kurztitel

Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 274 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

04.11.2014

Außerkrafttretensdatum

31.12.2039

Text

1. Abschnitt
Allgemeines

Gegenstand

Paragraph eins,

Diese Verordnung legt den Rahmen für eine ökologisch verträgliche Wasserkraftnutzung als künftige wasserwirtschaftliche Ordnung im Planungsgebiet Tiroler Oberland (Kapitel 4.1 des Rahmenplanes) fest. Das Tiroler Oberland umfasst die Einzugsgebiete des Inn von der Staatsgrenze zur Schweiz bis Innsbruck einschließlich der Mündung der Sill.