Absatz eins,Die Höhe der Beihilfe wird gemäß den in Anhang römisch eins der delegierten Verordnung (EU) Nr. 932 aus 2014, festgesetzten Beträgen (abzüglich eines allfälligen von der EU noch bekanntzugebenden Kürzungsfaktors) errechnet. Die Auszahlung erfolgt bis spätestens 30.06.2015.