Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria,
Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2015
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 269 aus 2014,
Paragraph eins,
31.10.2014
31.12.2015
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Außerbudgetäre Einheiten des Bundes, die im Jahr 2015 dem Sektor Staat zugehören und im Verantwortungsbereich des Bundes liegen, sind: