Filmförderungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 557 aus 1980, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 81 aus 2014,
BG
Paragraph eins
22.11.2014
31.12.2022
77 Kunst, Kultur
Das Österreichische Filminstitut als bundesweite Filmförderungseinrichtung fördert den Kinofilm als kulturelles Produkt sowie das österreichische Filmwesen und trägt dadurch zur Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft und der kreativ-künstlerischen Qualität des österreichischen Films als Voraussetzung für seinen Erfolg im Inland und im Ausland bei. Es ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in Wien. Das Geschäftsjahr des Filminstitutes ist das Kalenderjahr.
03.01.2023
10009500
NOR40165342