Absatz eins,Gießereien sind derart zu betreiben, dass Luftschadstoffemissionen durch Verminderung ihrer Massenkonzentrationen und bzw. oder ihrer Massenströme möglichst gering gehalten werden und dass bei den nachfolgend angeführten Anlagenteilen nach Maßgabe des Paragraph 4, folgende Emissionsgrenzwerte (Paragraph 2, Ziffer 2,) nicht überschritten werden:
- Ziffer einsGießereiöfen für Stahl oder Gusseisen
- Litera aStaubförmige Emissionen bei einem Massenstrom von 0,20 kg/h oder mehr20 mg/m3
- Litera bKohlenstoffmonoxid (CO) bei Heißwindkupolöfen1000 mg/m3
- Litera cOrganische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff50 mg/m3
- Ziffer 2Gießereiöfen für Aluminium
- Litera aStaubförmige Emissionen im Abgas der Öfen bei einem Massenstrom von 0,20 kg/h oder mehr20 mg/m3
- Litera bChlor (bei Raffination)3 mg/m3
- Litera cOrganische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff50 mg/m3
- Ziffer 3Gießereiöfen für Blei
- Litera aStaubförmige Emissionen bei einem Massenstrom von 0,20 kg/h oder mehr5 mg/m3
- Litera bOrganische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff50 mg/m3
- Ziffer 4Gießereiöfen für Zink
- Litera aStaubförmigeEmissionen bei einem Massenstrom von 0,20 kg/h oder mehr10 mg/m3
- Ziffer 5Gießereiöfen für sonstige Metalle
- Litera aStaubförmige Emissionen bei einem Massenstrom von 0,20 kg/h oder mehr20 mg/m3
- Litera bOrganische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff50 mg/m3
- Ziffer 6Wärmeöfen oder Wärmebehandlungsöfen für Metalle in Gießereien, soweit Absatz 5, nicht anderes bestimmt,
- Litera aStaubförmige Emissionen bei einem Massenstrom von 0,20 kg/h oder mehr20 mg/m3
- Litera bStickstoffoxide (NO, NO2), angegeben als Stickstoffdioxid (NO2), bei einer Ofenraumtemperatur kleiner als 800 ºC350 mg/m3
- Litera cOrganische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff50 mg/m3
- Ziffer 7Anlagenteile zur Sandaufbereitung, Formenherstellung sowie zum Putzen und Reinigen von Gussstücken
- Litera aStaubförmige Emissionen bei einem Massenstrom von 0,20 kg/h oder mehr20 mg/m3
- Litera bOrganische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff, unter Berücksichtigung der Massenströme für die in der Anlage 1 nach den Klassen 1, 2 und 3 eingeteilten organischen Stoffe, wobei auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse die dort angeführten Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen
- Ziffer 8Anlagenteile zur Kernherstellung und für den Gießereibetrieb sowie nicht unter Ziffer eins bis Ziffer 7, fallende Anlagenteile für sonstige Arbeitsbereiche
- Litera aStaubförmige Emissionen bei einem Massenstrom von 0,20 kg/h oder mehr20 mg/m3
- Litera bOrganische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff, unter Berücksichtigung der Massenströme für die in der Anlage 1 nach den Klassen 1, 2 und 3 eingeteilten organischen Stoffe, wobei auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse die dort angeführten Grenzwerte nicht überschritten werden dürfen
- Litera cAmine5 mg/m3
- Ziffer 9Unter Ziffer eins bis Ziffer 8, fallende Anlagenteile, soweit in Ziffer eins bis Ziffer 8, jeweils nicht anderes bestimmt ist,
- Litera aOrganische Stoffe, angegeben als Gesamtkohlenstoff,
- Sub-Litera, a, aAmine10 mg/m3
- Sub-Litera, b, bBenzo(a)pyren bei einem Massenstrom von 0,5 g/h oder mehr0,05 mg/m3
- Sub-Litera, c, cBenzol bei einem Massenstrom von 5 g/h oder mehr ………………..5 mg/m3
- Sub-Litera, d, dPhenol, Formaldehyd bei einem Massenstrom von 0,1 kg/h oder mehr insgesamt …………………………………………………………….20 mg/m3
- Litera bGasförmige Emissionen
- Sub-Litera, a, aAnorganische Chlorverbindungen, angegeben als Chlorwasserstoff (HCl), bei einem Massenstrom von 0,3 kg/h oder mehr30 mg/m3
- Sub-Litera, b, bAnorganische Fluorverbindungen, angegeben als Fluorwasserstoff (HF), bei einem Massenstrom von 50 g/h oder mehr bei Verbundguss 5 mg/m3, ansonsten3 mg/m3
- Sub-Litera, c, cSchwefeloxide, angegeben als Schwefeldioxid (SO2), bei einem Massenstrom von 5 kg/h oder mehr
- Strichaufzählungbei gas- und ölbeheizten Gießereiöfen …………………………………..300 mg/m3
- Strichaufzählungbei mit festen Brennstoffen beheizten Gießereiöfen …………………..350 mg/m3
- Sub-Litera, d, dStickstoffoxide, angegeben als Stickstoffdioxid (NO2), bei einem Massenstrom von 5 kg/h oder mehr ……………………………………..350 mg/m3
- Sub-Litera, e, eCyanide, angegeben als HCN, bei einem Massenstrom von 25 g/h oder mehr3 mg/m3
- Litera cEmissionen in Dampf- und bzw. oder Partikelform
- Sub-Litera, a, aAntimon, Chrom, Kupfer, Mangan, Vanadium und Zinn einschließlich ihrer Verbindungen und Fluoride leicht löslich (zB NaF), angegeben als Element, und Cyanide leicht löslich (zB NaCN), angegeben als CN, insgesamt2 mg/m3
- Sub-Litera, b, bBlei, Kobalt, Nickel, Selen und Tellur einschließlich ihrer Verbindungen, angegeben als Element, insgesamt1 mg/m3
- Sub-Litera, c, cQuecksilber und Thallium einschließlich ihrer Verbindungen, angegeben als Element, jeweils0,05 mg/m3
- Sub-Litera, d, dSumme sämtlicher unter Sub-Litera, a, a bis c, c angegebenen Stoffe2 mg/m3
- Sub-Litera, e, eArsen und seine Verbindungen (ausgenommen Arsenwasserstoff), Cadmium und seine Verbindungen und Chrom-VI-Verbindungen (ausgenommen Bariumchromat und Bleichromat), angegeben als Element, insgesamt0,05 mg/m3