Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2014,
Artikel 36
01.05.2014
(1) Die Vertragsparteien kommen überein, in Wissenschaft und Technologie im beiderseitigen Interesse und im Einklang mit ihrer Politik in diesem Bereich mit folgenden Zielen zusammenzuarbeiten:
(2) Die Vertragsparteien kommen überein, wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Innovation zu fördern und zu stärken und die Beteiligung von Hochschulen, Forschungszentren und produktivem Sektor, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, auf beiden Seiten zu unterstützen.
(3) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie zwischen Universitäten, Forschungsinstituten und dem produktiven Sektor beider Regionen zu fördern, einschließlich Stipendien und Programmen für den Austausch von Studenten und Spezialisten.
(4) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit zwischen den in Wissenschaft, Technologie und Innovation tätigen Einrichtungen für die Förderung, die Verbreitung und den Transfer von Technologie zu verstärken.