Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 10

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Text

ARTIKEL 10

Zusammenarbeit bei der Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung

(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es Ziel der Zusammenarbeit in diesem Bereich ist, die Modernisierung und Professionalisierung der öffentlichen Verwaltung in den Zentralamerikanischen Ländern zu unterstützen, einschließlich der Dezentralisierung und der durch die regionale Integration in Zentralamerika bedingten organisatorischen Anpassungen. Ziel der Zusammenarbeit ist es allgemein, auf der Grundlage unter anderem der am besten geeigneten Methoden der Vertragsparteien und unter Heranziehung der Erfahrung der Europäischen Union bei der Entwicklung entsprechender Konzepte und Instrumente die organisatorische Effizienz zu verbessern, die transparente Bewirtschaftung der öffentlichen Mittel und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und den rechtlichen und institutionellen Rahmen zu verbessern.

(2) Die Zusammenarbeit kann sich unter anderem auf Programme zur Qualifizierung für die Konzipierung und Umsetzung von Politik in allen Bereichen von beiderseitigem Interesse erstrecken, unter anderem Erbringung öffentlicher Dienstleistungen, Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, Prävention und Bekämpfung von Korruption und Stärkung der Justiz.