Absatz eins,Der Anspruch auf Studienbeihilfe nach dieser Verordnung erlischt mit dem Ende der Gleichstellung.
Gewährung von Studienbeihilfe für die Zulassung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2014,
Paragraph 3
01.10.2014
Ist erstmals auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2014/15 anzuwenden vergleiche Paragraph 5, Absatz 2,).