Absatz eins,Die Dauer der Gleichstellung und damit auch die Anspruchsdauer auf Studienbeihilfe beträgt ein Semester, sofern nicht mehr als zwei Prüfungsfächer zu absolvieren sind, sonst höchstens zwei Semester.
Gewährung von Studienbeihilfe für die Zulassung zu einem Fachhochschul-Bachelorstudiengang
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 247 aus 2014,
Paragraph 2
01.10.2014
Ist erstmals auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2014/15 anzuwenden vergleiche Paragraph 5, Absatz 2,).