Absatz eins,Die Grundausbildung römisch eins ist Ernennungs- bzw. Definitivstellungserfordernis für Arbeitsplätze der Verwendungsgruppen PT 1 sowie für jene Arbeitsplätze der Verwendungsgruppe PT 2, die dem Verwendungscode 0023 zugeordnet sind. Die Grundausbildung umfasst
- Strichaufzählungdie Absolvierung des Ausbildungslehrganges römisch eins
- Strichaufzählungein Selbststudium.