Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2014,
Paragraph 4
23.08.2014
Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung oder ein Kontrahierungszwang des Bundes wird weder durch diese Verordnung noch durch Sonderrichtlinien (Paragraph 5,) begründet.