Kurztitel

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 208 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

23.08.2014

Text

Rechtswirkung

Paragraph 4,

Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung oder ein Kontrahierungszwang des Bundes wird weder durch diese Verordnung noch durch Sonderrichtlinien (Paragraph 5,) begründet.