mit Geldstrafe bis zu 50 000 Euro zu bestrafen, wer
- Litera aseiner in Paragraph 10, Absatz 5, festgelegten Pflicht zur Einrichtung einer Anlaufstelle nicht nachkommt;
- Litera bfalsche Angaben gemäß Paragraph 10, in Verbindung mit Paragraph 27, macht;
- Litera ceine Tätigkeit als Energiedienstleister ausübt, ohne hiefür gemäß Paragraph 17, geeignet oder registriert zu sein;