Absatz einsLetztverbraucher können Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten zumindest unentgeltlich zurückgeben
- Ziffer einsbei Sammelstellen gemäß Paragraph 3, Ziffer 13, Litera a,,
- Ziffer 2bei Sammelstellen gemäß Paragraph 3, Ziffer 13, Litera b,,
- Ziffer 3bei sonstigen Rückgabemöglichkeiten, welche Hersteller oder Sammel- und Verwertungssysteme dafür einrichten,
- Ziffer 4beim Letztvertreiber Zug um Zug gemäß Absatz 2, oder 3.
Die Übernahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten, die aufgrund einer Verunreinigung mit gefährlichen Stoffen oder Gemische ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit des Übernehmers darstellen, kann abgelehnt werden. Wenn einem Elektro- oder Elektronik-Altgerät aus privaten Haushalten andere Abfälle hinzugefügt wurden, kann der Übernehmer die aus der Übernahme dieser Abfälle entstehenden Kosten verrechnen oder die Übernahme der hinzugefügten Abfälle ablehnen.