Absatz eins,Den für die Personalangelegenheiten zuständigen Geschäftsführungsmitgliedern der in Paragraph eins, des Bundesmuseen-Gesetzes angeführten Einrichtungen werden folgende Dienstrechtsangelegenheiten der diesen Einrichtungen zur dauernden Dienstleistung zugewiesenen Bundesbeamten übertragen:
- Ziffer einsVerfügungen im Zusammenhang mit Namens-, Standes- und Wohnsitzänderungen;
- Ziffer 2Zuweisung von Arbeitsplätzen innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Einrichtung;
- Ziffer 3Feststellung, ob die Befolgung eines bestimmten Dienstauftrages zu den Dienstpflichten zählt;
- Ziffer 4Entbindung von der Amtsverschwiegenheit;
- Ziffer 5Feststellung der Unzulässigkeit einer Nebenbeschäftigung;
- Ziffer 6Erteilung und Verweigerung der Genehmigung zur außergerichtlichen Abgabe eines Sachverständigengutachtens;
- Ziffer 7Verfügungen im Zusammenhang mit Geschenkannahmen;
- Ziffer 8Verfügungen im Zusammenhang mit dem Erholungsurlaub;
- Ziffer 9Gewährung von Sonderurlauben;
- Ziffer 10Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Karenzurlauben, die kraft Gesetzes eintreten;
- Ziffer 11Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Pflege- und Familienhospizfreistellungen;
- Ziffer 12Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Abwesenheiten vom Dienst;
- Ziffer 13Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Kuraufenthalten und Unterbringung in Genesungsheimen;
- Ziffer 14Feststellung des Arbeitserfolges;
- Ziffer 15Verfügungen gemäß Paragraphen 109 und 110 BDG 1979 und Erlassung von Disziplinarverfügungen gemäß Paragraph 131, BDG 1979;
- Ziffer 16Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Geldbezügen, Nebengebühren, Sachleistungen und Lohnpfändungen;
- Ziffer 17Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit Reisegebührenangelegenheiten;
- Ziffer 18Zulassung und Zuweisung zu Ausbildungslehrgängen an der Verwaltungsakademie des Bundes oder anderen Einrichtungen;
- Ziffer 19Feststellungen und Verfügungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Sabbaticals.