Kurztitel

Verpackungsverordnung 2014

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 184 aus 2014,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2,

Inkrafttretensdatum

23.07.2014

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Anhang 2

Beispiele für Verpackungen gemäß Paragraph 3, Ziffer eins,

  1. Ziffer eins
    Gegenstände gelten als Verpackungen, wenn sie der in Paragraph 3, Ziffer eins, genannten Begriffsbestimmung entsprechen, unbeschadet anderer Funktionen, die die Verpackung möglicherweise ebenfalls erfüllt, es sei denn, der Gegenstand ist integraler Teil eines Produkts, der zur Umschließung, Unterstützung oder Konservierung dieses Produkts während seiner gesamten Lebensdauer benötigt wird, und alle Komponenten sind für die gemeinsame Verwendung, den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

Beispiele für dieses Kriterium

Gegenstände, die als Verpackungen gelten

Gegenstände, die nicht als Verpackungen gelten

  1. Ziffer 2
    Gegenstände, die dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle befüllt zu werden, und „Einwegartikel“, die in befülltem Zustand abgegeben werden oder dafür konzipiert und bestimmt sind, in der Verkaufsstelle befüllt zu werden, gelten als Verpackungen, sofern sie eine Verpackungsfunktion erfüllen.

Beispiele für dieses Kriterium

Gegenstände, die als Verpackungen gelten

Gegenstände, die nicht als Verpackungen gelten

  1. Ziffer 3
    Verpackungskomponenten und Zusatzelemente, die in eine Verpackung integriert sind, gelten als Teil der Verpackung, in die sie integriert sind. Zusatzelemente, die unmittelbar an einem Produkt hängen oder befestigt sind und eine Verpackungsfunktion erfüllen, gelten als Verpackungen, es sei denn, sie sind integraler Teil des Produkts und alle Komponenten sind für den gemeinsamen Verbrauch oder die gemeinsame Entsorgung bestimmt.

Beispiele für dieses Kriterium

Gegenstände, die als Verpackungen gelten

Gegenstände, die als Teil der Verpackung gelten

Gegenstände, die nicht als Verpackungen gelten

Schlagworte

Einwegtasse, Einpackpapier

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2021

Gesetzesnummer

20008902

Dokumentnummer

NOR40163991