Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (Bund – Länder)
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2014,
Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG
Artikel 2,
01.01.2014
17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG
zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 12,
Die Vertragsparteien kommen überein, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union für die Kinderbetreuung anzustreben, wobei ganztägige und mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende, flexible elementare Kinderbildung und -betreuung besonders gefördert wird. Als Schwerpunkt gilt der Ausbau des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für die Unter-Drei-Jährigen, wobei die Betreuung durch die Tagesmütter und -väter im Sinne des Artikel 4, Ziffer 2, in besonderem Maße unterstützt werden soll.
Tagesvater, Kinderbetreuungsangebot, Kinderbetreuung, Kinderbildungsangebot
17.02.2025
20007501
NOR40163682