Kurztitel

Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (Bund – Länder)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 85 aus 2014,

Typ

Vereinbarung gem. Artikel 15 a, B-VG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2,

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Index

17 Vereinbarungen gem. Artikel 15 a, B-VG

Beachte

zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel 12,

Text

Artikel 2

Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots

Die Vertragsparteien kommen überein, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union für die Kinderbetreuung anzustreben, wobei ganztägige und mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende, flexible elementare Kinderbildung und -betreuung besonders gefördert wird. Als Schwerpunkt gilt der Ausbau des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für die Unter-Drei-Jährigen, wobei die Betreuung durch die Tagesmütter und -väter im Sinne des Artikel 4, Ziffer 2, in besonderem Maße unterstützt werden soll.

Schlagworte

Tagesvater, Kinderbetreuungsangebot, Kinderbetreuung, Kinderbildungsangebot

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2025

Gesetzesnummer

20007501

Dokumentnummer

NOR40163682