Absatz einsDer Antrag auf Rückerstattung der in einem Abrechnungszeitraum ausbezahlten Beträge gemäß Paragraph 8, Absatz eins, (Erstattungsantrag) ist vom Arbeitgeber bei der Urlaubs- und Abfertigungskasse innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes einzubringen. Der Arbeitgeber hat sich bei der Antragstellung der automationsunterstützten Webanwendungen der Urlaubs- und Abfertigungskasse zu bedienen.