Kurztitel

Automatenglücksspielverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 165 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 48

Inkrafttretensdatum

01.07.2014

Beachte

Tritt für Glücksspielautomaten und Jackpot-Systeme in Spielbanken, die vor dem 1. Juli 2014 betrieben wurden, mit 1. Juli 2017 in Kraft vergleiche Paragraph 53, Absatz 4,).

Text

Jackpotbezogene Kommunikation zwischen Glücksspielautomaten und zentralem Kontrollsystem

Paragraph 48,

  1. Absatz eins,Für Glücksspielautomaten in Spielbanken sind zusätzlich zu den in Paragraph 29, Absatz 2, definierten Klassen die folgenden Klassen des G2S-Protokolls zu implementieren und zu unterstützen:

G2S-Klassen

Beschreibung

progressive class

controls traditional progressive jackpots

bonus class

manages the process of awarding bonuses

  1. Absatz 2,Die progressive class ist vollständig zu implementieren und zu unterstützen. Für die bonus class müssen jene Teile vollständig implementiert und unterstützt werden, die für die Abwicklung von Mystery Jackpots notwendig sind.
  2. Absatz 3,Die Auditmeters und die progressive contribution meters müssen für Glücksspielautomaten in Spielbanken die device-level progressive und bonus meters des G2S-Protokolls beinhalten.