Automatenglücksspielverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2012, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 165 aus 2014,
römisch fünf
Paragraph eins
01.07.2014
30.06.2017
34 Monopole
Tritt für Glücksspielautomaten und Jackpot-Systeme in Spielbanken, die vor dem 1. Juli 2014 betrieben wurden, mit 1. Juli 2017 in Kraft vergleiche Paragraph 53, Absatz 4,).
Die Automatenglücksspielverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten im Sinne des Paragraph 2, Absatz 3, GSpG und Video Lotterie Terminals im Sinne des Paragraph 12 a, GSpG (VLT), deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Glücksspielautomaten und VLT der Bewilligungsinhaber und Konzessionäre, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten sowie die Sonderbestimmungen hinsichtlich Video Lotterie Systemen und Jackpot-Systemen in Spielbanken.
Aufzeichnungspflicht
06.07.2017
20007737
NOR40163581