Absatz eins,Die Aufgaben der Organe gemäß Paragraph 15, Absatz 2, sind:
- Ziffer einsVertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;
- Ziffer 2Verfügung über das zugewiesene Budget;
- Ziffer 3Koordination der Tätigkeiten der Studienvertretungen;
- Ziffer 4Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.