Kurztitel

Abkommen über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien (IOM)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2014,

Typ

Vertrag – IOM

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 23

Inkrafttretensdatum

01.08.2014

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

Artikel 23

Inkrafttreten und Dauer des Abkommens

1) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft nachdem die Republik Österreich und die Organisation einander den Abschluss der Verfahren mitgeteilt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Parteien bindende Wirkung erlangt.

2) Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens werden ab 1. Juli 2011 angewendet.

3) Dieses Abkommen tritt außer Kraft,

  1. Litera a
    durch gegenseitiges schriftliches Einvernehmen der Republik Österreich und der Organisation; oder
  2. Litera b
    nach dem Ablauf von sechs (6) Monaten nach dem Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der Beendigung einer der Parteien an die andere.

Geschehen in Wien, am 27. Dezember 2013 in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen Gültigkeit besitzen.

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2025

Gesetzesnummer

20008887

Dokumentnummer

NOR40163255