Verträge abzuschließen;
Abkommen über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien (IOM)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 115 aus 2014,
Vertrag – IOM
Artikel 2
01.08.2014
19/20 Amtssitzabkommen
Die Republik Österreich anerkennt die internationale Rechtspersönlichkeit der Organisation, die sich aus der Satzung ergibt, und ihre Rechtsfähigkeit in Österreich, insbesondere ihre Fähigkeit:
10.02.2025
20008887
NOR40163234